Der Verein ist vom Finanzamt Westerstede unter der StNr. 69/202/07056 vom 10. 05. 2010 als gemeinnützig anerkannt. Die steuerliche Begünstigung gilt für Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sachleistungen.
Auf Wunsch kann Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden.



Aus der Satzung des UNITHEUM e.V.
vom 9. Mai 2009

SATZUNG

§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1)  Der Verein führt den Namen "Unitheum e.V.".
(2)  Der Verein hat seinen Sitz in Bad Zwischenahn.
(3)  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4)  Der Verein ist in dem zuständigen Vereinsregister eingetragen.

§ 2
Zweck, Gemeinnützigkeit

(1)  Zweck und oberste Leitidee des Vereins ist,

       -  einen Ort der Besinnung auf die gemeinsame Ethik der Weltreligionen zu schaffen und zu unterhalten,
           um ein neues Denken des friedlichen Miteinanders aller Glaubensrichtungen anzuregen;
       -  den Gedankenaustausch, die Verständigung und die friedliche Koexistenz der Angehörigen
           aller Weltreligionen zu fördern;
       -  durch Förderung von Toleranz, Achtung, Mitgefühl und handelnder Nächstenliebe,
           wie sie den Idealen aller Weltreligionen und des Humanismus entsprechen,
           einen Beitrag zum Frieden der Völker, Nationen, Ethnien und Religionen zu leisten;
       -  das Verantwortungsbewusstsein für die sich herausbildende Einheit der Menschheit
           bei Würdigung ihrer Vielfalt zu fördern.

      Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.

(2)  Der Verein will diese Ziele verwirklichen, indem er insbesondere

       -  ein sakrales Gebäude errichtet und dort gemeinsame Universelle Gottesdienste organisiert und
           veranstaltet, in denen das höchste Ideal jeder besonderen Religion verehrt wird,
           mit dem Ziel, die Achtung und das Verständnis für die verschiedenen Glaubensrichtungen zu fördern;
       -  eine Begegnungsstätte schafft und unterhält, die für Menschen aller Religionen, wie auch
           für religiöse konfessionslose Menschen zur Information und zum Austausch offen steht;
       -  Universellen Gottesdienst, Seminare, Kongresse, Meditationen, Konzerte und dergleichen zu den
          satzungsmäßigen Zwecken veranstaltet;
       -  Seelsorge organisiert und anbietet;
       -  eine Bibliothek mit Schriften der Weltreligionen und Literatur, die zum tieferen Verständnis dieser
           beiträgt, einrichtet.

(3)  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
       im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(4)  Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
      Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
      Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
      Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
      oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3
Mitgliedschaft

(1)  Ordentliches Mitglied im Verein kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat
       und sich bereit erklärt, Zweck und Ziele des Vereins (§ 2) zu unterstützen beziehungsweise zu fördern.




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